erster Aufschlag Musik und OER
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# Weihnachtslieder, Kirchenmusik und Adventssongs - kompatibel mit OER?
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„Gloria in excelsis Deo“, „In der Weihnachtsbäckerei“ oder „Oh du fröhliche“ – oder lieber doch nicht?
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Die Adventszeit beginnt, Weihnachtslieder werden gesungen und Materialien rund um das Thema Weihnachten erstellt und veröffentlicht. Viele davon sollen möglichst offen geteilt werden – idealerweise unter Creative-Commons-Lizenz. Doch spätestens beim Thema Musik stellt sich die Frage: Wie offen darf das eigentlich sein? Und steht dann sofort die GEMA vor der Tür?
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Dazu haben wir von FOERBICO recherchiert und die wichtigsten Hinweise, Ressourcen und Praxistipps rund um OER & Musik zusammengestellt.
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## Musik unter CC-Lizenz: Was ist überhaupt möglich?
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Wer OER erstellt, sollte zwei Dinge unterscheiden:
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### 1. Kompositionen (Melodie & Text)
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Bei vielen traditionellen Weihnachtsliedern ist die Komposition gemeinfrei – also verwendbar ohne Einschränkungen. Das gilt z.B. für „Backe backe Kuchen“ oder „Es ist ein Ros entsprungen“. Aber nicht alle Weihnachtslieder sind gemeinfrei: „In der Weihnachtsbäckerei“ ist z.B. urheberrechtlich geschützt. Häufig gilt: Das Lied ist zwar gemeinfrei, nicht aber das moderne Arrangement oder die Notenausgabe.
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Weiterführende Infos:
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- https://open-educational-resources.de/frei-lizenzierte-musik-materialien-und-sounds-im-internet-finden/
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- https://irights.info/artikel/nachnutzung-cc-lizenz/32700
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- https://irights.info/artikel/musiknoten-kopierverbor-urheberrecht/32500
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### 2. Aufnahmen (Performance, Tonaufnahme)
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Selbst wenn die Komposition gemeinfrei ist, können Aufnahmen trotzdem geschützt sein – etwa durch Leistungsschutzrechte oder GEMA-Pflichten. Das bedeutet:
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❌ Eine vorhandene Aufnahme einfach nutzen → oft nicht erlaubt
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✔️ Eine eigene Aufnahme erstellen → meist unproblematisch
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Relevante Rechte: [Leistungsschutzrechte](https://www.urheberrecht.de/leistungsschutzrecht/), [GEMA](https://www.gema.de/de/musiknutzer), [Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)](https://gvl.de/).
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### 3. Verfremdung & Sampling – wann entsteht ein eigenes Werk?
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Im Rahmen des Workshops „Musik, Remix, Urheberrecht und freie Lizenzen“ beim [OERCamp Extra](https://oercamp.de/2025/11/19/rueckblick-oercamp-extra-2025-in-muenchen/) in München zeigte Fabian Rack, wie sich aus bestehenden Musikstücken durch gezielte Verfremdung rechtlich eigenständige Werke entwickeln können. Die Teilnehmenden probierten selbst aus, wie man ein rechtssicheres Sample erstellt: kleine Ausschnitte bekannter Rocktitel wurden so verändert, dass sie nicht mehr erkennbar waren – und damit eine eigene Schöpfungshöhe erreichten.
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Aber ab wann ist bei musikalischer Verfremdung die Schöpfungshöhe erreicht?
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#### Die ursprüngliche Melodie darf nicht erkennbar sein
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Die Melodie ist der urheberrechtlich am stärksten geschützte Teil.
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Veränderungen können sein:
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* Melodie stark reduzieren oder aufbrechen
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* Intervalle verändern
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* völlig anderes Timing, Rhythmus, Phrasierung
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* Umkehrungen, Transpositionen, rhythmische Neuinterpretationen
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Wenn ein geübtes Musikgehör das Original noch erkennt → keine Schöpfungshöhe.
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#### Auch Klangfarbe und Timbre müssen deutlich anders sein
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Schon wenn die Tonhöhe gleich bleibt, reichen allein Filter oder Effekte oft nicht aus.
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Beispiele, die **nicht** reichen:
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* nur Hall oder Verzerrung hinzufügen
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* nur Geschwindigkeit ändern
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* nur Instrument austauschen
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#### Der neue Ausschnitt muss individuelle Gestaltungsleistung enthalten
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Das heißt: nicht nur verfremden, sondern neu gestalten.
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Typische Merkmale:
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* neues musikalisches Motiv
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* eigene rhythmische Idee
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* neue Akkordfolge
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* neue Klanggestaltung (Sounddesign)
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Kurz: Ein Sample ist kein neues Werk, nur weil es „anders klingt“. Es muss eine kreative Eigenleistung erkennbar sein.
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In der Praxis bedeutet das:
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👉 Wenn man beim Hören denkt: „Das erinnert mich an…“ → dann ist es oft noch zu nah dran.
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#### Praxisbeispiele
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❌ **Keine ausreichende Schöpfungshöhe:**
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* Melodie leicht verändert, aber noch erkennbar
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* Original-Akkordfolge übernommen
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* Sample nur gepitcht, geloopt oder verzerrt
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* Beat gleich, Klangfarbe verändert
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* typische Intro-Figur wiederverwendet
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✔️ **Ausreichend möglich, wenn:**
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* Melodie komplett neu strukturiert ist
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* Tempo, Tonart, Rhythmus und Metrum geändert wurden
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* mehrere klangliche Ebenen umgebaut wurden
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* das Sample nur als „Ausgangspunkt“ diente, aber nicht mehr erkennbar ist
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## Achtung: Musik & Social Media
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Gerade Reels, Shorts oder TikTok-Videos nutzen oft musikrechtlich geschützte Audios. Sobald man ein eigenes Material mit offenem Lizenzhinweis veröffentlicht, darf man:
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❌ nicht einfach auf vorgeschlagene Musik der Social Media Anbieter zurückgreifen
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✔️ besser: nur gemeinfreie oder CC-lizenzierte Musik verwenden
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Mehr dazu: https://www.instagram.com/reel/DReUnhajSTT/?igsh=MXUxYTFzNjhjMjkyZw==
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## Wie sieht es mit KI-generierter Musik aus?
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Die Debatte um KI-generierte Musik ist in vollem Gange. Zentral sind Fragen wie:
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- Darf KI-Musik Trainingsmaterial kopieren?
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- Sind KI-Songs GEMA-pflichtig?
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- Kann KI „zu nah“ an bestehenden Werken sein?
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Aktueller Hintergrund:
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/openai-gema-songtexte-100.html
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Für OER gilt:
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✔️ KI-Musik kann nutzbar sein, wenn sie eigenständig genug ist
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❌ keine KI-Rekonstruktionen bekannter Lieder
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### Praxisbeispiele:
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https://praxis.leaschulz.com/2025/03/06/station-13-gs/
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https://blogs.nmz.de/badblog/2024/04/15/suno-ai-im-musikunterricht-ein-konzept-um-lieder-des-19-jahrhunderts-besser-zu-verstehen/
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https://www.kms-bildung.de/2025/11/09/musikvideos-mit-ki-im-unterricht-ein-praxisversuch/
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## Kirchenmusik und OER – was gilt?
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Kirchenmusik umfasst ein breites Spektrum: von mittelalterlichen Chorälen über barocke Orgelwerke bis hin zu modernen Lobpreis-Songs. Gottesdienste haben teils eigene Regelungen (z.B. [CCLI-Lizenzen](https://ccli.com/de/de)). Für OER gelten diese Sonderlizenzen aber nicht. Für OER ist entscheidend: Wie alt ist die Komposition und welche Aufnahme nutze ich?
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### 1. Alte Kirchenmusik: häufig gemeinfrei
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Die meisten „klassischen“ kirchlichen Werke sind gemeinfrei, weil ihre Komponist:innen seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.
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Beispiele (alle gemeinfrei als Komposition):
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- Gregorianischer Choral
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- Johann Sebastian Bach
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- Georg Friedrich Händel
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- Heinrich Schütz
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- W. A. Mozart
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- Franz Xaver Gruber (Stille Nacht, 1818)
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👉 Komposition = frei verwendbar
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Aber: Moderne Einspielungen (Chor, Orgel, Ensemble) sind oft geschützt.
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### 2. Moderne Kirchenmusik: häufig NICHT gemeinfrei
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Viele Lieder aus dem Bereich „Neues Geistliches Lied (NGL)“ oder aktueller Worship-Songs sind weiterhin geschützt.
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**Beispiele (nicht gemeinfrei):**
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„Von guten Mächten wunderbar geborgen“ (Text: Bonhoeffer → gemeinfrei, aber Melodie & viele Arrangements sind modern)
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„Unser Leben sei ein Fest“
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„Ins Wasser fällt ein Stein“
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Hillsong, Bethel, Elevation Worship etc. (international stark geschützt)
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👉 Diese Musik darf nicht einfach als OER verwendet oder aufgeführt aufgenommen werden, solange die Rechte nicht geklärt sind.
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### 3. Aufnahmen kirchlicher Werke
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Gemeinfreie Komposition – moderne Aufnahme ✔️/❌
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❌ Ein Chor nimmt „Stille Nacht“ neu auf → die Aufnahme selbst ist geschützt
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✔️ Eine Aufnahme auf MusOpen oder Wikimedia Commons unter CC-Lizenz → verwendbar
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✔️ Gemeinfreie Komposition & gemeinfreie Aufnahme
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4. Noten kirchlicher Musik
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Auch hier gilt wieder:
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Die Komposition kann gemeinfrei sein, aber die Notenausgabe ist es oft nicht.
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Kirchenmusikalische Verlage (z. B. Carus, Strube, Dehm Verlag) haben in der Regel urheberrechtlich geschützte Ausgaben.
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Für OER brauche ich also entweder:
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✔️ alte, eindeutig gemeinfreie Ausgaben
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✔️ selbst gesetzte Noten
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✔️ CC-lizenzierte Notensätze (selten, aber vorhanden)
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## Streaming & OER – was ist erlaubt, was nicht?
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Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music, YouTube, Deezer, Amazon Music, TikTok Music, SoundCloud usw. scheinen im Alltag selbstverständlich – aber für OER sind sie fast nie nutzbar.
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Der Grund: OER brauchen Nutzungsrechte, Streaming aber nur Nutzungsrechte fürs Anhören.
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Hier die wichtigsten Punkte:
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#### 1. Streaming = nur anhören, nicht weiterverwenden
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Streaming-Dienste geben dir:
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✔ Recht zum Anhören
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❌ kein Recht zum Speichern, Bearbeiten, Hochladen, Kopieren oder Einbetten (außer in engen Grenzen)
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OER erfordern aber, dass andere das Material speichern, bearbeiten, remixen, weiterverbreiten, lizenzkonform weiterverwenden.
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→ Streaming-Content erfüllt diese Anforderungen fast nie.
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#### 2. OER bedeutet: Weiterverwendung muss erlaubt sein
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OER = Open Educational Resources
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Heißt: andere dürfen Materialien frei nutzen, verändern, teilen.
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Streaming-Inhalte sind jedoch:
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- urheberrechtlich geschützt
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- lizenzrechtlich nur zum individuellen Hören freigegeben
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- technisch kopiergeschützt (DRM)
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- oft GEMA-/Verlags-gebunden
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➜ Sie können daher nicht als OER eingebunden werden.
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#### 3. Konkret verboten (für OER):
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❌ Songs aus Spotify im Unterrichtsvideo nutzen
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❌ Musik von YouTube downloaden und in OER einbauen
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❌ TikTok-/Instagram-Audios in OER-Materialien verlinken
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❌ Filmausschnitte aus Streamingplattformen in OER-Nachnutzung verwenden
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❌ Screenshots aus Streamingdiensten in OER benutzen (auch Coverbilder!)
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→ Selbst kurzes Zitieren ist bei Musik extrem eingeschränkt.
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#### 4. Was ist erlaubt?
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✔ Links auf offizielle Streams setzen
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Das ist rechtlich okay – aber: Der Stream selbst wird dadurch nicht zu OER!
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Das heißt: Du kannst sagen: „Hört euch diesen Song auf Spotify an“ – aber du darfst ihn nicht in dein OER einbetten oder weiterverwenden.
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✔ Einbettungen von YouTube-Videos, solange YouTube selbst den Embed-Code anbietet
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— aber auch hier gilt:
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👉 Das Video selbst ist nicht OER und darf nicht heruntergeladen oder verarbeitet werden.
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👉 Für OER ist diese Methode nur geeignet, wenn klar ist, dass der Inhalt NICHT unter der OER-Lizenz steht, sondern nur verlinkt / eingebettet wird.
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#### 5. Streaming ≠ CC-Lizenz
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Auch wenn auf Streaming-Plattformen freie Künstler:innen veröffentlicht sind: Spotify/Apple Music erlauben keine CC-Verwendung, selbst wenn die Künstler:innen das eigentlich wünschen würden. CC-Musik findet man dort fast nie offiziell gekennzeichnet.
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→ Für OER ist das rechtlich unbrauchbar.
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Ausnahme: Plattformen, die selbst CC anbieten wie z.B. [MusOpen](https://musopen.org/de/).
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Warum das so ist: Rechteketten
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Streaming-Dienste besitzen nur bestimmte Rechte: Wiedergabe, ggf. Hosting. Sie dürfen dir keine Bearbeitungsrechte oder Vervielfältigungsrechte einräumen. Diese liegen bei:
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- Komponist:innen
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- Textdichter:innen
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- Verlagen
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- Labels
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- Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL)
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Mit OER-Lizenzen ist das nicht kompatibel.
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## Musik im Unterricht – was ist erlaubt?
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Für Pädagog:innen in Schule, Kita und Gemeindearbeit ist besonders wichtig:
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→ Was darf ich im Unterricht verwenden?
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→ Was darf in Materialien erscheinen (Arbeitsblätter, Videos, Präsentationen, OER)?
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→ Welche Rechte gelten für Aufführung vs. Veröffentlichung?
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Hier ist die klare Abgrenzung:
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#### 1. Nutzung von Musik im Unterricht (nicht öffentlich) – meist erlaubt
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Für Schulen und viele Bildungseinrichtungen gibt es gesetzliche Schranken und häufig auch Gesamtverträge mit der Kultusministerkonferenz (KMK), der VG Musikedition und der GEMA.
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Das bedeutet:
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✔ Musik im Unterricht abspielen (CD, Streaming, MP3)
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✔ gemeinsam singen
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✔ Noten im Unterricht nutzen
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✔ kleine Teile für Unterrichtszwecke kopieren (max. 10 %, außer für „Große Werke“ – Opern, Oratorien etc.)
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Aber:
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Diese Rechte gelten nur für den Unterricht selbst, nicht für eine Veröffentlichung im Internet.
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➡️ Unterricht = erlaubt
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➡️ OER = separate Prüfung notwendig
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**Rechtsgrundlagen:**
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§ 60a UrhG (Unterricht und Lehre)
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Rahmenvertrag KMK–VG Musikedition
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Rahmenvertrag KMK–GEMA
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#### 2. Nutzung in OER (öffentliche Veröffentlichung) – fast alles NEU prüfen
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Sobald etwas online gestellt, geteilt, als OER lizenziert oder auf Social Media veröffentlicht wird, gelten die Schul- und Kita-Sonderregeln nicht mehr.
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Dann braucht man:
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✔ gemeinfreie Musik
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✔ CC-lizenzierte Musik
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✔ oder selbst erzeugte Aufnahmen
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Dagegen sind nicht erlaubt:
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❌ Popsongs
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❌ Kinderlieder moderner Autor:innen
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❌ Musik aus dem „Gotteslob“ / „Evangelischen Gesangbuch“ (außer gemeinfreie Einzelfälle)
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❌ YouTube-/Spotify-/TikTok-Audios
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❌ Scans moderner Noten
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→ Das gilt auch für kleinste Ausschnitte.
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#### 3. Popsongs in schulischen OER – warum es nicht funktioniert
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Die meisten Popsongs sind GEMA-pflichtig und durch Labels/Verlage geschützt.
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Die Rechtekette umfasst: Komposition, Text, Aufnahme, Label, Produzent, GVL.
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OER verlangt Bearbeitungs- und Weitergaberechte, die bei Popsongs niemals vorliegen.
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Für OER bedeutet das:
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❌ Kein Mitschnitt der Klasse, die einen Hit singt
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❌ Kein Arbeitsblatt mit Songtexten
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❌ Kein Lernvideo mit Musik im Hintergrund
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❌ Keine TikTok-/Instagram-Audios in OER-Medien
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❌ Kein Download von Karaoke-Versionen
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Das gilt unabhängig vom Zweck (Bildung, Gemeindearbeit, „nur für die Eltern“).
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#### 4. Kinderlieder – häufiger geschützt, als man denkt
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Viele vermeintlich traditionelle Kinderlieder sind in Wahrheit:
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- neu komponiert (Rolf Zuckowski, Detlev Jöcker, Margit Sarholz / Sternschnuppe, u. a.)
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- über Verlage abgesichert
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- oft durch die GEMA vertreten
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- Beispiele nicht gemeinfrei:
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- „In der Weihnachtsbäckerei“
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- „Stups, der kleine Osterhase“
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- „Du da im Radio“
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- „Die Jahresuhr“
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- „Das Lied über mich“
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Für OER gilt:
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❌ weder als Aufnahme noch als Text/Melodie verwendbar.
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## Tipp: Offene Musikdatenbanken verwenden
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- https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/
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- https://raw.githubusercontent.com/musikpirat/singen-im-advent.github.io/gh-pages/Singen_im_Advent_-_Auflage_3.pdf
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- https://musik.klarmachen-zum-aendern.de/singen-im-advent/
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- https://musopen.org/de/ (zu Weihnachten: https://musopen.org/de/music/search/?q=weihnachten)
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- https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=kirchenmusik&title=Special%3AMediaSearch&type=audio
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- https://openverse.org/search/audio?q=church+music
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- https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/
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- https://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Kirchenmusik
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||||
- https://ronaldkah.de/gemafreie-weihnachtsmusik-kostenlos/
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- https://open-educational-resources.de/frei-lizenzierte-musik-materialien-und-sounds-im-internet-finden/
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- https://freemusicarchive.org/curator/Creative_Commons - mit Anmeldung
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- https://soundcloud.com/search?q=weihnachten - mit Anmeldung
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- https://oer-musik.de/
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- https://bandcamp.com/discover/ccmusic oder https://bandcamp.com/discover/creative-commons
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## Hilfreiche Quellen / Rechtliches:
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- https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen
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- https://www.ekhn.de/themen/musik/kirchenmusik-news/rechteinhaber-musikstuecke
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- https://gemeindebrief-magazin.evangelisch.de/sites/default/files/artikel/add/downloads/gb_2015_2_medienrecht.pdf
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- https://gemeindebrief-magazin.evangelisch.de/rubrik/medienrecht/musik-rechtssicher-verwenden
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- https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/musik/schule/
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- https://irights.info/artikel/urheberecht-im-schulunterricht/32196
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