erster Aufschlag Musik und OER

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# Weihnachtslieder, Kirchenmusik und Adventssongs - kompatibel mit OER?
„Gloria in excelsis Deo“, „In der Weihnachtsbäckerei“ oder „Oh du fröhliche“ oder lieber doch nicht?
Die Adventszeit beginnt, Weihnachtslieder werden gesungen und Materialien rund um das Thema Weihnachten erstellt und veröffentlicht. Viele davon sollen möglichst offen geteilt werden idealerweise unter Creative-Commons-Lizenz. Doch spätestens beim Thema Musik stellt sich die Frage: Wie offen darf das eigentlich sein? Und steht dann sofort die GEMA vor der Tür?
Dazu haben wir von FOERBICO recherchiert und die wichtigsten Hinweise, Ressourcen und Praxistipps rund um OER & Musik zusammengestellt.
## Musik unter CC-Lizenz: Was ist überhaupt möglich?
Wer OER erstellt, sollte zwei Dinge unterscheiden:
### 1. Kompositionen (Melodie & Text)
Bei vielen traditionellen Weihnachtsliedern ist die Komposition gemeinfrei also verwendbar ohne Einschränkungen. Das gilt z.B. für „Backe backe Kuchen“ oder „Es ist ein Ros entsprungen“. Aber nicht alle Weihnachtslieder sind gemeinfrei: „In der Weihnachtsbäckerei“ ist z.B. urheberrechtlich geschützt. Häufig gilt: Das Lied ist zwar gemeinfrei, nicht aber das moderne Arrangement oder die Notenausgabe.
Weiterführende Infos:
- https://open-educational-resources.de/frei-lizenzierte-musik-materialien-und-sounds-im-internet-finden/
- https://irights.info/artikel/nachnutzung-cc-lizenz/32700
- https://irights.info/artikel/musiknoten-kopierverbor-urheberrecht/32500
### 2. Aufnahmen (Performance, Tonaufnahme)
Selbst wenn die Komposition gemeinfrei ist, können Aufnahmen trotzdem geschützt sein etwa durch Leistungsschutzrechte oder GEMA-Pflichten. Das bedeutet:
❌ Eine vorhandene Aufnahme einfach nutzen → oft nicht erlaubt
✔️ Eine eigene Aufnahme erstellen → meist unproblematisch
Relevante Rechte: [Leistungsschutzrechte](https://www.urheberrecht.de/leistungsschutzrecht/), [GEMA](https://www.gema.de/de/musiknutzer), [Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)](https://gvl.de/).
### 3. Verfremdung & Sampling wann entsteht ein eigenes Werk?
Im Rahmen des Workshops „Musik, Remix, Urheberrecht und freie Lizenzen“ beim [OERCamp Extra](https://oercamp.de/2025/11/19/rueckblick-oercamp-extra-2025-in-muenchen/) in München zeigte Fabian Rack, wie sich aus bestehenden Musikstücken durch gezielte Verfremdung rechtlich eigenständige Werke entwickeln können. Die Teilnehmenden probierten selbst aus, wie man ein rechtssicheres Sample erstellt: kleine Ausschnitte bekannter Rocktitel wurden so verändert, dass sie nicht mehr erkennbar waren und damit eine eigene Schöpfungshöhe erreichten.
Aber ab wann ist bei musikalischer Verfremdung die Schöpfungshöhe erreicht?
#### Die ursprüngliche Melodie darf nicht erkennbar sein
Die Melodie ist der urheberrechtlich am stärksten geschützte Teil.
Veränderungen können sein:
* Melodie stark reduzieren oder aufbrechen
* Intervalle verändern
* völlig anderes Timing, Rhythmus, Phrasierung
* Umkehrungen, Transpositionen, rhythmische Neuinterpretationen
Wenn ein geübtes Musikgehör das Original noch erkennt → keine Schöpfungshöhe.
#### Auch Klangfarbe und Timbre müssen deutlich anders sein
Schon wenn die Tonhöhe gleich bleibt, reichen allein Filter oder Effekte oft nicht aus.
Beispiele, die **nicht** reichen:
* nur Hall oder Verzerrung hinzufügen
* nur Geschwindigkeit ändern
* nur Instrument austauschen
#### Der neue Ausschnitt muss individuelle Gestaltungsleistung enthalten
Das heißt: nicht nur verfremden, sondern neu gestalten.
Typische Merkmale:
* neues musikalisches Motiv
* eigene rhythmische Idee
* neue Akkordfolge
* neue Klanggestaltung (Sounddesign)
Kurz: Ein Sample ist kein neues Werk, nur weil es „anders klingt“. Es muss eine kreative Eigenleistung erkennbar sein.
In der Praxis bedeutet das:
👉 Wenn man beim Hören denkt: „Das erinnert mich an…“ → dann ist es oft noch zu nah dran.
#### Praxisbeispiele
❌ **Keine ausreichende Schöpfungshöhe:**
* Melodie leicht verändert, aber noch erkennbar
* Original-Akkordfolge übernommen
* Sample nur gepitcht, geloopt oder verzerrt
* Beat gleich, Klangfarbe verändert
* typische Intro-Figur wiederverwendet
✔️ **Ausreichend möglich, wenn:**
* Melodie komplett neu strukturiert ist
* Tempo, Tonart, Rhythmus und Metrum geändert wurden
* mehrere klangliche Ebenen umgebaut wurden
* das Sample nur als „Ausgangspunkt“ diente, aber nicht mehr erkennbar ist
## Achtung: Musik & Social Media
Gerade Reels, Shorts oder TikTok-Videos nutzen oft musikrechtlich geschützte Audios. Sobald man ein eigenes Material mit offenem Lizenzhinweis veröffentlicht, darf man:
❌ nicht einfach auf vorgeschlagene Musik der Social Media Anbieter zurückgreifen
✔️ besser: nur gemeinfreie oder CC-lizenzierte Musik verwenden
Mehr dazu: https://www.instagram.com/reel/DReUnhajSTT/?igsh=MXUxYTFzNjhjMjkyZw==
## Wie sieht es mit KI-generierter Musik aus?
Die Debatte um KI-generierte Musik ist in vollem Gange. Zentral sind Fragen wie:
- Darf KI-Musik Trainingsmaterial kopieren?
- Sind KI-Songs GEMA-pflichtig?
- Kann KI „zu nah“ an bestehenden Werken sein?
Aktueller Hintergrund:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/openai-gema-songtexte-100.html
Für OER gilt:
✔️ KI-Musik kann nutzbar sein, wenn sie eigenständig genug ist
❌ keine KI-Rekonstruktionen bekannter Lieder
### Praxisbeispiele:
https://praxis.leaschulz.com/2025/03/06/station-13-gs/
https://blogs.nmz.de/badblog/2024/04/15/suno-ai-im-musikunterricht-ein-konzept-um-lieder-des-19-jahrhunderts-besser-zu-verstehen/
https://www.kms-bildung.de/2025/11/09/musikvideos-mit-ki-im-unterricht-ein-praxisversuch/
## Kirchenmusik und OER was gilt?
Kirchenmusik umfasst ein breites Spektrum: von mittelalterlichen Chorälen über barocke Orgelwerke bis hin zu modernen Lobpreis-Songs. Gottesdienste haben teils eigene Regelungen (z.B. [CCLI-Lizenzen](https://ccli.com/de/de)). Für OER gelten diese Sonderlizenzen aber nicht. Für OER ist entscheidend: Wie alt ist die Komposition und welche Aufnahme nutze ich?
### 1. Alte Kirchenmusik: häufig gemeinfrei
Die meisten „klassischen“ kirchlichen Werke sind gemeinfrei, weil ihre Komponist:innen seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.
Beispiele (alle gemeinfrei als Komposition):
- Gregorianischer Choral
- Johann Sebastian Bach
- Georg Friedrich Händel
- Heinrich Schütz
- W. A. Mozart
- Franz Xaver Gruber (Stille Nacht, 1818)
👉 Komposition = frei verwendbar
Aber: Moderne Einspielungen (Chor, Orgel, Ensemble) sind oft geschützt.
### 2. Moderne Kirchenmusik: häufig NICHT gemeinfrei
Viele Lieder aus dem Bereich „Neues Geistliches Lied (NGL)“ oder aktueller Worship-Songs sind weiterhin geschützt.
**Beispiele (nicht gemeinfrei):**
„Von guten Mächten wunderbar geborgen“ (Text: Bonhoeffer → gemeinfrei, aber Melodie & viele Arrangements sind modern)
„Unser Leben sei ein Fest“
„Ins Wasser fällt ein Stein“
Hillsong, Bethel, Elevation Worship etc. (international stark geschützt)
👉 Diese Musik darf nicht einfach als OER verwendet oder aufgeführt aufgenommen werden, solange die Rechte nicht geklärt sind.
### 3. Aufnahmen kirchlicher Werke
Gemeinfreie Komposition moderne Aufnahme ✔️/❌
❌ Ein Chor nimmt „Stille Nacht“ neu auf → die Aufnahme selbst ist geschützt
✔️ Eine Aufnahme auf MusOpen oder Wikimedia Commons unter CC-Lizenz → verwendbar
✔️ Gemeinfreie Komposition & gemeinfreie Aufnahme
4. Noten kirchlicher Musik
Auch hier gilt wieder:
Die Komposition kann gemeinfrei sein, aber die Notenausgabe ist es oft nicht.
Kirchenmusikalische Verlage (z. B. Carus, Strube, Dehm Verlag) haben in der Regel urheberrechtlich geschützte Ausgaben.
Für OER brauche ich also entweder:
✔️ alte, eindeutig gemeinfreie Ausgaben
✔️ selbst gesetzte Noten
✔️ CC-lizenzierte Notensätze (selten, aber vorhanden)
## Streaming & OER was ist erlaubt, was nicht?
Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music, YouTube, Deezer, Amazon Music, TikTok Music, SoundCloud usw. scheinen im Alltag selbstverständlich aber für OER sind sie fast nie nutzbar.
Der Grund: OER brauchen Nutzungsrechte, Streaming aber nur Nutzungsrechte fürs Anhören.
Hier die wichtigsten Punkte:
#### 1. Streaming = nur anhören, nicht weiterverwenden
Streaming-Dienste geben dir:
✔ Recht zum Anhören
❌ kein Recht zum Speichern, Bearbeiten, Hochladen, Kopieren oder Einbetten (außer in engen Grenzen)
OER erfordern aber, dass andere das Material speichern, bearbeiten, remixen, weiterverbreiten, lizenzkonform weiterverwenden.
→ Streaming-Content erfüllt diese Anforderungen fast nie.
#### 2. OER bedeutet: Weiterverwendung muss erlaubt sein
OER = Open Educational Resources
Heißt: andere dürfen Materialien frei nutzen, verändern, teilen.
Streaming-Inhalte sind jedoch:
- urheberrechtlich geschützt
- lizenzrechtlich nur zum individuellen Hören freigegeben
- technisch kopiergeschützt (DRM)
- oft GEMA-/Verlags-gebunden
➜ Sie können daher nicht als OER eingebunden werden.
#### 3. Konkret verboten (für OER):
❌ Songs aus Spotify im Unterrichtsvideo nutzen
❌ Musik von YouTube downloaden und in OER einbauen
❌ TikTok-/Instagram-Audios in OER-Materialien verlinken
❌ Filmausschnitte aus Streamingplattformen in OER-Nachnutzung verwenden
❌ Screenshots aus Streamingdiensten in OER benutzen (auch Coverbilder!)
→ Selbst kurzes Zitieren ist bei Musik extrem eingeschränkt.
#### 4. Was ist erlaubt?
✔ Links auf offizielle Streams setzen
Das ist rechtlich okay aber: Der Stream selbst wird dadurch nicht zu OER!
Das heißt: Du kannst sagen: „Hört euch diesen Song auf Spotify an“ aber du darfst ihn nicht in dein OER einbetten oder weiterverwenden.
✔ Einbettungen von YouTube-Videos, solange YouTube selbst den Embed-Code anbietet
— aber auch hier gilt:
👉 Das Video selbst ist nicht OER und darf nicht heruntergeladen oder verarbeitet werden.
👉 Für OER ist diese Methode nur geeignet, wenn klar ist, dass der Inhalt NICHT unter der OER-Lizenz steht, sondern nur verlinkt / eingebettet wird.
#### 5. Streaming ≠ CC-Lizenz
Auch wenn auf Streaming-Plattformen freie Künstler:innen veröffentlicht sind: Spotify/Apple Music erlauben keine CC-Verwendung, selbst wenn die Künstler:innen das eigentlich wünschen würden. CC-Musik findet man dort fast nie offiziell gekennzeichnet.
→ Für OER ist das rechtlich unbrauchbar.
Ausnahme: Plattformen, die selbst CC anbieten wie z.B. [MusOpen](https://musopen.org/de/).
Warum das so ist: Rechteketten
Streaming-Dienste besitzen nur bestimmte Rechte: Wiedergabe, ggf. Hosting. Sie dürfen dir keine Bearbeitungsrechte oder Vervielfältigungsrechte einräumen. Diese liegen bei:
- Komponist:innen
- Textdichter:innen
- Verlagen
- Labels
- Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL)
Mit OER-Lizenzen ist das nicht kompatibel.
## Musik im Unterricht was ist erlaubt?
Für Pädagog:innen in Schule, Kita und Gemeindearbeit ist besonders wichtig:
→ Was darf ich im Unterricht verwenden?
→ Was darf in Materialien erscheinen (Arbeitsblätter, Videos, Präsentationen, OER)?
→ Welche Rechte gelten für Aufführung vs. Veröffentlichung?
Hier ist die klare Abgrenzung:
#### 1. Nutzung von Musik im Unterricht (nicht öffentlich) meist erlaubt
Für Schulen und viele Bildungseinrichtungen gibt es gesetzliche Schranken und häufig auch Gesamtverträge mit der Kultusministerkonferenz (KMK), der VG Musikedition und der GEMA.
Das bedeutet:
✔ Musik im Unterricht abspielen (CD, Streaming, MP3)
✔ gemeinsam singen
✔ Noten im Unterricht nutzen
✔ kleine Teile für Unterrichtszwecke kopieren (max. 10 %, außer für „Große Werke“ Opern, Oratorien etc.)
Aber:
Diese Rechte gelten nur für den Unterricht selbst, nicht für eine Veröffentlichung im Internet.
➡️ Unterricht = erlaubt
➡️ OER = separate Prüfung notwendig
**Rechtsgrundlagen:**
§ 60a UrhG (Unterricht und Lehre)
Rahmenvertrag KMKVG Musikedition
Rahmenvertrag KMKGEMA
#### 2. Nutzung in OER (öffentliche Veröffentlichung) fast alles NEU prüfen
Sobald etwas online gestellt, geteilt, als OER lizenziert oder auf Social Media veröffentlicht wird, gelten die Schul- und Kita-Sonderregeln nicht mehr.
Dann braucht man:
✔ gemeinfreie Musik
✔ CC-lizenzierte Musik
✔ oder selbst erzeugte Aufnahmen
Dagegen sind nicht erlaubt:
❌ Popsongs
❌ Kinderlieder moderner Autor:innen
❌ Musik aus dem „Gotteslob“ / „Evangelischen Gesangbuch“ (außer gemeinfreie Einzelfälle)
❌ YouTube-/Spotify-/TikTok-Audios
❌ Scans moderner Noten
→ Das gilt auch für kleinste Ausschnitte.
#### 3. Popsongs in schulischen OER warum es nicht funktioniert
Die meisten Popsongs sind GEMA-pflichtig und durch Labels/Verlage geschützt.
Die Rechtekette umfasst: Komposition, Text, Aufnahme, Label, Produzent, GVL.
OER verlangt Bearbeitungs- und Weitergaberechte, die bei Popsongs niemals vorliegen.
Für OER bedeutet das:
❌ Kein Mitschnitt der Klasse, die einen Hit singt
❌ Kein Arbeitsblatt mit Songtexten
❌ Kein Lernvideo mit Musik im Hintergrund
❌ Keine TikTok-/Instagram-Audios in OER-Medien
❌ Kein Download von Karaoke-Versionen
Das gilt unabhängig vom Zweck (Bildung, Gemeindearbeit, „nur für die Eltern“).
#### 4. Kinderlieder häufiger geschützt, als man denkt
Viele vermeintlich traditionelle Kinderlieder sind in Wahrheit:
- neu komponiert (Rolf Zuckowski, Detlev Jöcker, Margit Sarholz / Sternschnuppe, u. a.)
- über Verlage abgesichert
- oft durch die GEMA vertreten
- Beispiele nicht gemeinfrei:
- „In der Weihnachtsbäckerei“
- „Stups, der kleine Osterhase“
- „Du da im Radio“
- „Die Jahresuhr“
- „Das Lied über mich“
Für OER gilt:
❌ weder als Aufnahme noch als Text/Melodie verwendbar.
## Tipp: Offene Musikdatenbanken verwenden
- https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/
- https://raw.githubusercontent.com/musikpirat/singen-im-advent.github.io/gh-pages/Singen_im_Advent_-_Auflage_3.pdf
- https://musik.klarmachen-zum-aendern.de/singen-im-advent/
- https://musopen.org/de/ (zu Weihnachten: https://musopen.org/de/music/search/?q=weihnachten)
- https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=kirchenmusik&title=Special%3AMediaSearch&type=audio
- https://openverse.org/search/audio?q=church+music
- https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Kirchenmusik
- https://ronaldkah.de/gemafreie-weihnachtsmusik-kostenlos/
- https://open-educational-resources.de/frei-lizenzierte-musik-materialien-und-sounds-im-internet-finden/
- https://freemusicarchive.org/curator/Creative_Commons - mit Anmeldung
- https://soundcloud.com/search?q=weihnachten - mit Anmeldung
- https://oer-musik.de/
- https://bandcamp.com/discover/ccmusic oder https://bandcamp.com/discover/creative-commons
## Hilfreiche Quellen / Rechtliches:
- https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen
- https://www.ekhn.de/themen/musik/kirchenmusik-news/rechteinhaber-musikstuecke
- https://gemeindebrief-magazin.evangelisch.de/sites/default/files/artikel/add/downloads/gb_2015_2_medienrecht.pdf
- https://gemeindebrief-magazin.evangelisch.de/rubrik/medienrecht/musik-rechtssicher-verwenden
- https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/musik/schule/
- https://irights.info/artikel/urheberecht-im-schulunterricht/32196