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Jörg Lohrer 2025-04-01 12:04:49 +00:00
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@ -7,26 +7,27 @@ Nun ist uns aber genau das passiert. Wir sind im Heuhaufen fündig geworden. Und
## Die Stecknadel im Heuhaufen - ein Fund, den wir machen durften
In unsere eigenen Projekt haben wir uns auf die SDG-Logos (Sustainable Development Goals) der UN bezogen und ein Symbol daraus verwenden. Im Beitrag [SDG-Logos und #OER: Wie darf ich sie verwenden?](https://oer.community/sdg-logos-und-oer-wie-darf-ich-sie-verwenden/) haben wir bereits im August 2025 etwas dazu geschrieben.
Wir haben uns bei dieser Verwendung darauf bezogen, dass die Deutsche Unesco Kommission die SDG-Symbole unter einer CC-BY-SA-Lizenzierung veröffentlicht hatte.
Wir haben uns bei dieser Verwendung darauf gestützt, dass die Deutsche Unesco Kommission die SDG-Symbole unter einer CC-BY-SA-Lizenzierung veröffentlicht hatte.
Nun hat sich inzwischen herausgestellt, dass diese Veröffentlichung nicht den Vorgaben der UN entsprochen hat; diese fordert die Einhaltung ihrer Guidelines, laut denen die Symbole nicht verändert, nur in Kombination mit der Wortmarke und ausschließlich unter Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen verwendet werden dürfen.
## Was passiert bei einer unwissentlich fehlerhafte Veröffentlichung unter CC-Lizenz
In unserem Fall wurde inzwischen die CC-lizensierte Veröffentlichung von den Webseiten der Deutschen Unesco Kommission wieder entfernt. Damit liegt die Grundlage, auf der wir mit den Symbolen im Sinne von OER gearbeitet haben, nicht mehr vor.
Durfte die Kommission nachträglich die CC-Lizenz wieder zurück ziehen? Ja, denn hier ist ganz offensichtlich eine Veröffentlichung erfolgt, die nicht den ursprünglichen Vorgaben des Materials entsprach.
Damit aber entfällt auch für die entsprechende Weiterverwendung die Grundlage. Und das gilt auch grundsätzlich: Eine fälschliche CC-Lizenzierung kann dazu führen, dass diese Lizenz ins Leere läuft. Eine Nutzung auf Basis einer solchen Lizenz wäre rechtlich nicht abgedeckt und müsste zurückgenommen werden. Auch ihr müsstet also OER-Materialien, die auf solch eine fehlerhafte Lizensierung aufbauen, wieder aus dem Netz nehmen.
Theoretisch kann es auch passieren, dass man für entsprechendes Material, solange es veröffentlicht ist, abgemahnt wird. Hier kann es zu einem Beweislastproblem kommen: Wie könnt ihr nachweisen, dass ihr euch auf eine ursprünglich veröffentlichte CC-Lizenz bezogen habt? Eine Sicherung der ursprünglichen Lizenzierung (z.B. durch Screenshots) kann in einem solchen Fall hilfreich sein. Auch mit einem solchen Nachweis müsstet ihr, sobald euch die fälschliche Lizensierung bekannt wird, euer Material zurück ziehen.
Aber wie gesagt: Dieser Fall, dass nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wird und trotzdem ein Fehler passiert, tritt sehr selten ein. Dass jede Verwendung einer OER-Quellen zusätzlich durch einen Screenshot dokumentiert werden sollte, lässt sich aus unserer Sicht deshalb nicht ableiten.
In unserem Fall wurde inzwischen die CC-lizensierte Veröffentlichung von den Webseiten der Deutschen Unesco Kommission wieder entfernt. Damit liegt die Grundlage, auf der wir mit den Symbolen im Sinne von OER gearbeitet haben, nicht mehr vor.
Durfte die Kommission nachträglich die CC-Lizenz wieder zurück ziehen? Ja, denn hier ist ganz offensichtlich eine Veröffentlichung erfolgt, die nicht den ursprünglichen Vorgaben des Materials entsprach. Genauer ausgedrückt: Die Deutsche Unesco Kommission hätte die SDG-Symbole offenbar nicht mit CC-Lizenz online stellen dürfen.
In der Konsequenz fehlt für eine Nutzung der SDG-Symbole durch uns die Grundlage. Und das gilt auch allgemein: Wenn jemand einen Text oder ein Bild mit einer CC-Lizenz versieht, obwohl er/sie das gar nicht gedurft hätte, läuft die Lizenz ins Leere. Dann gilt: Eine Nutzung auf Basis einer solchen Lizenz wäre rechtlich nicht abgedeckt und müsste zurückgenommen werden. Auch ihr müsstet also OER-Materialien, die auf solch eine fehlerhafte Lizensierung aufbauen, wieder aus dem Netz nehmen.
Die Nutzung von fehlerhaft lizenziertem Material kann abgemahnt werden . Hier kann es zu einem Beweislastproblem kommen: Wie könnt ihr nachweisen, dass ihr euch auf eine ursprünglich veröffentlichte CC-Lizenz bezogen habt? Eine Sicherung der ursprünglichen Lizenzierung (z.B. durch Screenshots) kann in einem solchen Fall hilfreich sein. Doch auch dann genießt ihr gegenüber dem wahren Inhaber der Nutzungsrechte keinen „Vertrauensschutz“, den Inhalt nutzen zu dürfen. Ihr könntet euch aber den Schaden erstatten lassen, der euch durch eine Abmahnung entstanden ist.
Aber wie gesagt: Dieser Fall, dass nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wird und trotzdem ein Fehler passiert, tritt sehr selten ein. Dass jede Verwendung einer OER-Quellen zusätzlich durch einen Screenshot dokumentiert werden sollte, lässt sich aus unserer Sicht deshalb nicht ableiten. Bei Materialien von grundlegender Bedeutung oder mit großer Reichweite könnte man es jedoch erwägen.
## Nachträgliche Änderung einer ordnungsgemäß erteilten CC-Lizenz: Was gilt?
Eine ganz anderer Fall liegt vor, wenn eine einmal ordnungsgemäß erteilte CC-Lizenz nachträglich verändert oder zurückgezogen wird. Denn eine solche Lizenz ist unkündbar und bleibt wirksam, solange das Urheberrecht besteht. Sie kann nicht rückwirkend geändert werden.
Wenn also jemand eine einmal rechtmäßig erteilte Lizenz ändert, bleiben trotzdem alle Nutzungen und Weiterverarbeitungen, die bis zur Änderung der Lizenz erfolgt sind, rechtlich gedeckt. Das bedeutet, dass auch die Weiterarbeit mit diesen Nutzungen weiterhin erlaubt ist. Einfach gesagt: Wurde ein Material auf dem Hintergrund einer vorliegenden ordnungsgemäßen CC-Lizenz neu veröffentlicht, dann kann mit dieser Neuveröffentlichung weiter gearbeitet werden, auch wenn die ursprüngliche Veröffentlichung aus dem Netz genommen wird.
Eine Änderung von einer CC-Lizenz kann nur für zukünftige Nutzungen wirksam gemacht werden. Will man eine erteilte Lizenz ändern, müsste man zudem das Material effektiv auf eine neue Stufe heben, also zum Beispiel eine neue Version erstellen.
Sollte der ursprüngliche Lizenzgeber behaupten, es habe nie eine freie Lizenzierung gegeben und die Weiterverwendungen seien deshalb unrechtmäßig, könnte natürlich ein Beweislastproblem entstehen. In diesem Fall hilft es ebenfalls, die ursprüngliche Lizenzierung (z.B. durch einen Screenshot) zu sichern. Auch hier ist allerdings zu fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Lizenzgeber eine CC-Lizensierung nicht nur zurückzieht, sondern anschließend wider besseres Wissen (und wider die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Veröffentlichung nachgewiesen werden kann) behauptet, es habe diese nie gegeben.
Eine ganz anderer Fall liegt vor, wenn eine einmal ordnungsgemäß erteilte CC-Lizenz nachträglich verändert oder zurückgezogen wird. Denn eine solche Lizenz ist unkündbar und bleibt wirksam, solange das Material urheberrechtlich geschützt ist. Sie kann nicht rückwirkend geändert werden.
Wenn also jemand eine einmal rechtmäßig erteilte Lizenz ändert, bleiben trotzdem alle Nutzungen und Weiterverarbeitungen, die bis zur Änderung der Lizenz erfolgt sind, rechtlich gedeckt. Das bedeutet, dass auch die Weiterarbeit mit diesen Nutzungen weiterhin erlaubt ist. Einfach gesagt: Wurde ein Material auf dem Hintergrund einer vorliegenden ordnungsgemäßen CC-Lizenz neu veröffentlicht, dann kann mit diesem Material weiter gearbeitet werden, auch wenn die ursprüngliche Veröffentlichung unter der alten Lizenz aus dem Netz genommen wird.
Wer Materialien unter einer CC-Lizenz einmal freigegeben hat und die Lizenz ändern will (z.B. vom CC BY auf CC BY-ND), kann dies zum Beispiel im Zuge einer veränderten Neuauflage des Materials tun. Will man eine erteilte Lizenz ändern, müsste man zudem das Material effektiv auf eine neue Stufe heben, also zum Beispiel eine veränderte Fassung erstellen. Die neue Lizenz gilt dann aber auch nur für diese Abwandlung und nicht für das bisherige Material.
Sollte der ursprüngliche Lizenzgeber behaupten, es habe nie eine freie Lizenzierung gegeben und die Weiterverwendungen seien deshalb unrechtmäßig, könnte natürlich ein Beweislastproblem entstehen. In diesem Fall hilft es ebenfalls, die ursprüngliche Lizenzierung (z.B. durch einen Screenshot) zu sichern. Auch hier ist angesichts 2,5 Milliarden CC-lizenzierten Werken (https://creativecommons.org/share-your-work/platform/) und verhältnismäßig wenigen Problemfällenallen allerdings zu fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Lizenzgeber eine CC-Lizensierung nicht nur zurückzieht, sondern anschließend wider besseres Wissen (und wider die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Veröffentlichung nachgewiesen werden kann) behauptet, es habe diese nie gegeben.
## Kann eine Wort-Bild-Marke überhaupt CC-lizensiert werden?
In unserem Fall kommt übrigens noch ein weiterer Aspekt hinzu - dass nämlich die SDG-Symbole als Wort-Bild-Marken zu verstehen sind. Könnte in einem solchen Fall überhaut im Sinne von OER lizensiert werden? Anders gefragt: Widersprechen nicht eine markenrechtliche Einschränkung und eine CC-Lizenzierung grundsätzlich einander?
Das ist nicht zwingend der Fall. Eine CC-Lizenz regelt die urheberrechtliche Nutzung eines Werkes, während das Markenrecht den Schutz von Markennamen und Logos betrifft. Eine CC-Lizenz erlaubt die Nutzung, Veränderung und Weitergabe eines Werkes unter bestimmten Bedingungen, während das Markenrecht die Verwendung eines Logos als Herkunftshinweis schützt. Beide Rechte können nebeneinander bestehen. So kann man beispielsweise ein Logo unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, aber gleichzeitig markenrechtlich seine Verwendung als Herkunftshinweis einschränken.
Das ist nicht zwingend der Fall. Eine CC-Lizenz regelt die urheberrechtliche Nutzung eines Werkes, während das Markenrecht den Schutz von Markennamen und Logos betrifft. Eine CC-Lizenz erlaubt die Nutzung, Veränderung und Weitergabe eines Werkes unter bestimmten Bedingungen, während das Markenrecht die Verwendung eines Logos als Herkunftshinweis schützt. Beide Rechte können nebeneinander bestehen. So kann man beispielsweise ein Logo unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, aber gleichzeitig markenrechtlich seine Verwendung als Herkunftshinweis einschränken bzw. kontrollieren.
## Unser Ausblick
Auch wenn Fälle wie die hier skizzierten vorkommen können, sollten sie keineswegs dazu führen, das System der CC-Lizenzen grundlegend anzufragen. Die Praxis zeigt, dass solche Fehler selten sind. Wichtig ist es, für solche Einzelfälle pragmatische Lösungen zu finden, wie wir es hier tun, indem wir den Fall nutzen, um über rechtliche Aspekte aufzuklären.