Ein ganz anderer Fall statt Eine

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Jörg Lohrer 2025-04-16 08:31:20 +00:00
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@ -18,7 +18,7 @@ Aber wie gesagt: Dieser Fall, dass nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wir
## Nachträgliche Änderung einer ordnungsgemäß erteilten CC-Lizenz: Was gilt?
Eine ganz anderer Fall liegt vor, wenn eine einmal ordnungsgemäß erteilte CC-Lizenz nachträglich verändert oder zurückgezogen wird. Denn eine solche Lizenz ist unkündbar und bleibt wirksam, solange das Material urheberrechtlich geschützt ist. Sie kann nicht rückwirkend geändert werden.
Ein ganz anderer Fall liegt vor, wenn eine einmal ordnungsgemäß erteilte CC-Lizenz nachträglich verändert oder zurückgezogen wird. Denn eine solche Lizenz ist unkündbar und bleibt wirksam, solange das Material urheberrechtlich geschützt ist. Sie kann nicht rückwirkend geändert werden.
Wenn also jemand eine einmal rechtmäßig erteilte Lizenz ändert, bleiben trotzdem alle Nutzungen und Weiterverarbeitungen, die bis zur Änderung der Lizenz erfolgt sind, rechtlich gedeckt. Das bedeutet, dass auch die Weiterarbeit mit diesen Nutzungen weiterhin erlaubt ist. Einfach gesagt: Wurde ein Material auf dem Hintergrund einer vorliegenden ordnungsgemäßen CC-Lizenz neu veröffentlicht, dann kann mit diesem Material weiter gearbeitet werden, auch wenn die ursprüngliche Veröffentlichung unter der alten Lizenz aus dem Netz genommen wird.
Wer Materialien unter einer CC-Lizenz einmal freigegeben hat und die Lizenz ändern will (z.B. vom CC BY auf CC BY-ND), kann dies zum Beispiel im Zuge einer veränderten Neuauflage des Materials tun. Will man eine erteilte Lizenz ändern, müsste man zudem das Material effektiv auf eine neue Stufe heben, also zum Beispiel eine veränderte Fassung erstellen. Die neue Lizenz gilt dann aber auch nur für diese Abwandlung und nicht für das bisherige Material.
Sollte der ursprüngliche Lizenzgeber behaupten, es habe nie eine freie Lizenzierung gegeben und die Weiterverwendungen seien deshalb unrechtmäßig, könnte natürlich ein Beweislastproblem entstehen. In diesem Fall hilft es ebenfalls, die ursprüngliche Lizenzierung (z.B. durch einen Screenshot) zu sichern. Auch hier ist angesichts 2,5 Milliarden CC-lizenzierten Werken (https://creativecommons.org/share-your-work/platform/) und verhältnismäßig wenigen Problemfällenallen allerdings zu fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Lizenzgeber eine CC-Lizensierung nicht nur zurückzieht, sondern anschließend wider besseres Wissen (und wider die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Veröffentlichung nachgewiesen werden kann) behauptet, es habe diese nie gegeben.