diff --git a/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md b/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md new file mode 100644 index 0000000..c3f9ffe --- /dev/null +++ b/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md @@ -0,0 +1,440 @@ +# Weihnachtslieder, Kirchenmusik und Adventssongs - kompatibel mit OER? + +„Gloria in excelsis Deo“, „In der Weihnachtsbäckerei“ oder „Oh du fröhliche“ – oder lieber doch nicht? + +Die Adventszeit beginnt, Weihnachtslieder werden gesungen und Materialien rund um das Thema Weihnachten erstellt und veröffentlicht. Viele davon sollen möglichst offen geteilt werden – idealerweise unter Creative-Commons-Lizenz. Doch spätestens beim Thema Musik stellt sich die Frage: Wie offen darf das eigentlich sein? Und steht dann sofort die GEMA vor der Tür? + +Dazu haben wir von FOERBICO recherchiert und die wichtigsten Hinweise, Ressourcen und Praxistipps rund um OER & Musik zusammengestellt. + +## Musik unter CC-Lizenz: Was ist überhaupt möglich? + +Wer OER erstellt, sollte zwei Dinge unterscheiden: + +### 1. Kompositionen (Melodie & Text) + +Bei vielen traditionellen Weihnachtsliedern ist die Komposition gemeinfrei – also verwendbar ohne Einschränkungen. Das gilt z.B. für „Backe backe Kuchen“ oder „Es ist ein Ros entsprungen“. Aber nicht alle Weihnachtslieder sind gemeinfrei: „In der Weihnachtsbäckerei“ ist z.B. urheberrechtlich geschützt. Häufig gilt: Das Lied ist zwar gemeinfrei, nicht aber das moderne Arrangement oder die Notenausgabe. + +Weiterführende Infos: + +- https://open-educational-resources.de/frei-lizenzierte-musik-materialien-und-sounds-im-internet-finden/ + +- https://irights.info/artikel/nachnutzung-cc-lizenz/32700 + +- https://irights.info/artikel/musiknoten-kopierverbor-urheberrecht/32500 + +### 2. Aufnahmen (Performance, Tonaufnahme) + +Selbst wenn die Komposition gemeinfrei ist, können Aufnahmen trotzdem geschützt sein – etwa durch Leistungsschutzrechte oder GEMA-Pflichten. Das bedeutet: + +❌ Eine vorhandene Aufnahme einfach nutzen → oft nicht erlaubt + +✔️ Eine eigene Aufnahme erstellen → meist unproblematisch + +Relevante Rechte: [Leistungsschutzrechte](https://www.urheberrecht.de/leistungsschutzrecht/), [GEMA](https://www.gema.de/de/musiknutzer), [Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)](https://gvl.de/). + +### 3. Verfremdung & Sampling – wann entsteht ein eigenes Werk? + +Im Rahmen des Workshops „Musik, Remix, Urheberrecht und freie Lizenzen“ beim [OERCamp Extra](https://oercamp.de/2025/11/19/rueckblick-oercamp-extra-2025-in-muenchen/) in München zeigte Fabian Rack, wie sich aus bestehenden Musikstücken durch gezielte Verfremdung rechtlich eigenständige Werke entwickeln können. Die Teilnehmenden probierten selbst aus, wie man ein rechtssicheres Sample erstellt: kleine Ausschnitte bekannter Rocktitel wurden so verändert, dass sie nicht mehr erkennbar waren – und damit eine eigene Schöpfungshöhe erreichten. + +Aber ab wann ist bei musikalischer Verfremdung die Schöpfungshöhe erreicht? + +#### Die ursprüngliche Melodie darf nicht erkennbar sein + +Die Melodie ist der urheberrechtlich am stärksten geschützte Teil. +Veränderungen können sein: + +* Melodie stark reduzieren oder aufbrechen +* Intervalle verändern +* völlig anderes Timing, Rhythmus, Phrasierung +* Umkehrungen, Transpositionen, rhythmische Neuinterpretationen + +Wenn ein geübtes Musikgehör das Original noch erkennt → keine Schöpfungshöhe. + +#### Auch Klangfarbe und Timbre müssen deutlich anders sein + +Schon wenn die Tonhöhe gleich bleibt, reichen allein Filter oder Effekte oft nicht aus. + +Beispiele, die **nicht** reichen: + +* nur Hall oder Verzerrung hinzufügen +* nur Geschwindigkeit ändern +* nur Instrument austauschen + +#### Der neue Ausschnitt muss individuelle Gestaltungsleistung enthalten + +Das heißt: nicht nur verfremden, sondern neu gestalten. + +Typische Merkmale: + +* neues musikalisches Motiv +* eigene rhythmische Idee +* neue Akkordfolge +* neue Klanggestaltung (Sounddesign) + +Kurz: Ein Sample ist kein neues Werk, nur weil es „anders klingt“. Es muss eine kreative Eigenleistung erkennbar sein. + +In der Praxis bedeutet das: + +👉 Wenn man beim Hören denkt: „Das erinnert mich an…“ → dann ist es oft noch zu nah dran. + +#### Praxisbeispiele + +❌ **Keine ausreichende Schöpfungshöhe:** + +* Melodie leicht verändert, aber noch erkennbar +* Original-Akkordfolge übernommen +* Sample nur gepitcht, geloopt oder verzerrt +* Beat gleich, Klangfarbe verändert +* typische Intro-Figur wiederverwendet + +✔️ **Ausreichend möglich, wenn:** + +* Melodie komplett neu strukturiert ist +* Tempo, Tonart, Rhythmus und Metrum geändert wurden +* mehrere klangliche Ebenen umgebaut wurden +* das Sample nur als „Ausgangspunkt“ diente, aber nicht mehr erkennbar ist + +## Achtung: Musik & Social Media + +Gerade Reels, Shorts oder TikTok-Videos nutzen oft musikrechtlich geschützte Audios. Sobald man ein eigenes Material mit offenem Lizenzhinweis veröffentlicht, darf man: + +❌ nicht einfach auf vorgeschlagene Musik der Social Media Anbieter zurückgreifen + +✔️ besser: nur gemeinfreie oder CC-lizenzierte Musik verwenden + +Mehr dazu: https://www.instagram.com/reel/DReUnhajSTT/?igsh=MXUxYTFzNjhjMjkyZw== + +## Wie sieht es mit KI-generierter Musik aus? + +Die Debatte um KI-generierte Musik ist in vollem Gange. Zentral sind Fragen wie: + +- Darf KI-Musik Trainingsmaterial kopieren? + +- Sind KI-Songs GEMA-pflichtig? + +- Kann KI „zu nah“ an bestehenden Werken sein? + +Aktueller Hintergrund: +https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/openai-gema-songtexte-100.html + +Für OER gilt: + +✔️ KI-Musik kann nutzbar sein, wenn sie eigenständig genug ist + +❌ keine KI-Rekonstruktionen bekannter Lieder + +### Praxisbeispiele: + +- https://praxis.leaschulz.com/2025/03/06/station-13-gs/ + +- https://blogs.nmz.de/badblog/2024/04/15/suno-ai-im-musikunterricht-ein-konzept-um-lieder-des-19-jahrhunderts-besser-zu-verstehen/ + +- https://www.kms-bildung.de/2025/11/09/musikvideos-mit-ki-im-unterricht-ein-praxisversuch/ + +## Kirchenmusik und OER – was gilt? + +Kirchenmusik umfasst ein breites Spektrum: von mittelalterlichen Chorälen über barocke Orgelwerke bis hin zu modernen Lobpreis-Songs. Gottesdienste haben teils eigene Regelungen (z.B. [CCLI-Lizenzen](https://ccli.com/de/de)). Für OER gelten diese Sonderlizenzen aber nicht. Für OER ist entscheidend: Wie alt ist die Komposition und welche Aufnahme nutze ich? + +### 1. Alte Kirchenmusik: häufig gemeinfrei + +Die meisten „klassischen“ kirchlichen Werke sind gemeinfrei, weil ihre Komponist:innen seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. + +Beispiele (alle gemeinfrei als Komposition): + +- Gregorianischer Choral +- Johann Sebastian Bach +- Georg Friedrich Händel +- Heinrich Schütz +- W. A. Mozart +- Franz Xaver Gruber (Stille Nacht, 1818) + +👉 Komposition = frei verwendbar + +Aber: Moderne Einspielungen (Chor, Orgel, Ensemble) sind oft geschützt. + +### 2. Moderne Kirchenmusik: häufig NICHT gemeinfrei + +Viele Lieder aus dem Bereich „Neues Geistliches Lied (NGL)“ oder aktueller Worship-Songs sind weiterhin geschützt. + +**Beispiele (nicht gemeinfrei):** + +„Von guten Mächten wunderbar geborgen“ (Text: Bonhoeffer → gemeinfrei, aber Melodie & viele Arrangements sind modern) + +„Unser Leben sei ein Fest“ + +„Ins Wasser fällt ein Stein“ + +Hillsong, Bethel, Elevation Worship etc. (international stark geschützt) + +👉 Diese Musik darf nicht einfach als OER verwendet oder aufgeführt aufgenommen werden, solange die Rechte nicht geklärt sind. + +### 3. Aufnahmen kirchlicher Werke + +Gemeinfreie Komposition – moderne Aufnahme ✔️/❌ + +❌ Ein Chor nimmt „Stille Nacht“ neu auf → die Aufnahme selbst ist geschützt + +✔️ Eine Aufnahme auf MusOpen oder Wikimedia Commons unter CC-Lizenz → verwendbar + +✔️ Gemeinfreie Komposition & gemeinfreie Aufnahme + +4. Noten kirchlicher Musik + +Auch hier gilt wieder: + +Die Komposition kann gemeinfrei sein, aber die Notenausgabe ist es oft nicht. + +Kirchenmusikalische Verlage (z. B. Carus, Strube, Dehm Verlag) haben in der Regel urheberrechtlich geschützte Ausgaben. + +Für OER brauche ich also entweder: + +✔️ alte, eindeutig gemeinfreie Ausgaben + +✔️ selbst gesetzte Noten + +✔️ CC-lizenzierte Notensätze (selten, aber vorhanden) + + +## Streaming & OER – was ist erlaubt, was nicht? + +Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music, YouTube, Deezer, Amazon Music, TikTok Music, SoundCloud usw. scheinen im Alltag selbstverständlich – aber für OER sind sie fast nie nutzbar. +Der Grund: OER brauchen Nutzungsrechte, Streaming aber nur Nutzungsrechte fürs Anhören. + +Hier die wichtigsten Punkte: + +#### 1. Streaming = nur anhören, nicht weiterverwenden + +Streaming-Dienste geben dir: + +✔ Recht zum Anhören + +❌ kein Recht zum Speichern, Bearbeiten, Hochladen, Kopieren oder Einbetten (außer in engen Grenzen) + +OER erfordern aber, dass andere das Material speichern, bearbeiten, remixen, weiterverbreiten, lizenzkonform weiterverwenden. + +→ Streaming-Content erfüllt diese Anforderungen fast nie. + +#### 2. OER bedeutet: Weiterverwendung muss erlaubt sein + +OER = Open Educational Resources +Heißt: andere dürfen Materialien frei nutzen, verändern, teilen. + +Streaming-Inhalte sind jedoch: + +- urheberrechtlich geschützt +- lizenzrechtlich nur zum individuellen Hören freigegeben +- technisch kopiergeschützt (DRM) +- oft GEMA-/Verlags-gebunden + +➜ Sie können daher nicht als OER eingebunden werden. + +#### 3. Konkret verboten (für OER): + +❌ Songs aus Spotify im Unterrichtsvideo nutzen + +❌ Musik von YouTube downloaden und in OER einbauen + +❌ TikTok-/Instagram-Audios in OER-Materialien verlinken + +❌ Filmausschnitte aus Streamingplattformen in OER-Nachnutzung verwenden + +❌ Screenshots aus Streamingdiensten in OER benutzen (auch Coverbilder!) + +→ Selbst kurzes Zitieren ist bei Musik extrem eingeschränkt. + +#### 4. Was ist erlaubt? + +✔ Links auf offizielle Streams setzen + +Das ist rechtlich okay – aber: Der Stream selbst wird dadurch nicht zu OER! + +Das heißt: Du kannst sagen: „Hört euch diesen Song auf Spotify an“ – aber du darfst ihn nicht in dein OER einbetten oder weiterverwenden. + +✔ Einbettungen von YouTube-Videos, solange YouTube selbst den Embed-Code anbietet + +— aber auch hier gilt: + +👉 Das Video selbst ist nicht OER und darf nicht heruntergeladen oder verarbeitet werden. + +👉 Für OER ist diese Methode nur geeignet, wenn klar ist, dass der Inhalt NICHT unter der OER-Lizenz steht, sondern nur verlinkt / eingebettet wird. + +#### 5. Streaming ≠ CC-Lizenz + +Auch wenn auf Streaming-Plattformen freie Künstler:innen veröffentlicht sind: Spotify/Apple Music erlauben keine CC-Verwendung, selbst wenn die Künstler:innen das eigentlich wünschen würden. CC-Musik findet man dort fast nie offiziell gekennzeichnet. + +→ Für OER ist das rechtlich unbrauchbar. + +Ausnahme: Plattformen, die selbst CC anbieten wie z.B. [MusOpen](https://musopen.org/de/). + +Warum das so ist: Rechteketten + +Streaming-Dienste besitzen nur bestimmte Rechte: Wiedergabe, ggf. Hosting. Sie dürfen dir keine Bearbeitungsrechte oder Vervielfältigungsrechte einräumen. Diese liegen bei: + +- Komponist:innen +- Textdichter:innen +- Verlagen +- Labels +- Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL) + +Mit OER-Lizenzen ist das nicht kompatibel. + +## Musik im Unterricht – was ist erlaubt? + +Für Pädagog:innen in Schule, Kita und Gemeindearbeit ist besonders wichtig: + +→ Was darf ich im Unterricht verwenden? +→ Was darf in Materialien erscheinen (Arbeitsblätter, Videos, Präsentationen, OER)? +→ Welche Rechte gelten für Aufführung vs. Veröffentlichung? + +Hier ist die klare Abgrenzung: + +#### 1. Nutzung von Musik im Unterricht (nicht öffentlich) – meist erlaubt + +Für Schulen und viele Bildungseinrichtungen gibt es gesetzliche Schranken und häufig auch Gesamtverträge mit der Kultusministerkonferenz (KMK), der VG Musikedition und der GEMA. + +Das bedeutet: + +✔ Musik im Unterricht abspielen (CD, Streaming, MP3) + +✔ gemeinsam singen + +✔ Noten im Unterricht nutzen + +✔ kleine Teile für Unterrichtszwecke kopieren (max. 10 %, außer für „Große Werke“ – Opern, Oratorien etc.) + +Aber: +Diese Rechte gelten nur für den Unterricht selbst, nicht für eine Veröffentlichung im Internet. + +➡️ Unterricht = erlaubt + +➡️ OER = separate Prüfung notwendig + +**Rechtsgrundlagen:** + +§ 60a UrhG (Unterricht und Lehre) + +Rahmenvertrag KMK–VG Musikedition + +Rahmenvertrag KMK–GEMA + +#### 2. Nutzung in OER (öffentliche Veröffentlichung) – fast alles NEU prüfen + +Sobald etwas online gestellt, geteilt, als OER lizenziert oder auf Social Media veröffentlicht wird, gelten die Schul- und Kita-Sonderregeln nicht mehr. + +Dann braucht man: + +✔ gemeinfreie Musik + +✔ CC-lizenzierte Musik + +✔ oder selbst erzeugte Aufnahmen + +Dagegen sind nicht erlaubt: + +❌ Popsongs + +❌ Kinderlieder moderner Autor:innen + +❌ Musik aus dem „Gotteslob“ / „Evangelischen Gesangbuch“ (außer gemeinfreie Einzelfälle) + +❌ YouTube-/Spotify-/TikTok-Audios + +❌ Scans moderner Noten + +→ Das gilt auch für kleinste Ausschnitte. + +#### 3. Popsongs in schulischen OER – warum es nicht funktioniert + +Die meisten Popsongs sind GEMA-pflichtig und durch Labels/Verlage geschützt. + +Die Rechtekette umfasst: Komposition, Text, Aufnahme, Label, Produzent, GVL. + +OER verlangt Bearbeitungs- und Weitergaberechte, die bei Popsongs niemals vorliegen. + +Für OER bedeutet das: + +❌ Kein Mitschnitt der Klasse, die einen Hit singt + +❌ Kein Arbeitsblatt mit Songtexten + +❌ Kein Lernvideo mit Musik im Hintergrund + +❌ Keine TikTok-/Instagram-Audios in OER-Medien + +❌ Kein Download von Karaoke-Versionen + +Das gilt unabhängig vom Zweck (Bildung, Gemeindearbeit, „nur für die Eltern“). + +#### 4. Kinderlieder – häufiger geschützt, als man denkt + +Viele vermeintlich traditionelle Kinderlieder sind in Wahrheit: + +- neu komponiert (Rolf Zuckowski, Detlev Jöcker, Margit Sarholz / Sternschnuppe, u. a.) + +- über Verlage abgesichert + +- oft durch die GEMA vertreten + +- Beispiele nicht gemeinfrei: + +- „In der Weihnachtsbäckerei“ + +- „Stups, der kleine Osterhase“ + +- „Du da im Radio“ + +- „Die Jahresuhr“ + +- „Das Lied über mich“ + +Für OER gilt: + +❌ weder als Aufnahme noch als Text/Melodie verwendbar. + + + +## Tipp: Offene Musikdatenbanken verwenden + +- https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/ + +- https://raw.githubusercontent.com/musikpirat/singen-im-advent.github.io/gh-pages/Singen_im_Advent_-_Auflage_3.pdf + +- https://musik.klarmachen-zum-aendern.de/singen-im-advent/ + +- https://musopen.org/de/ (zu Weihnachten: https://musopen.org/de/music/search/?q=weihnachten) + +- https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=kirchenmusik&title=Special%3AMediaSearch&type=audio + +- https://openverse.org/search/audio?q=church+music + +- https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/ + +- https://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Kirchenmusik + +- https://ronaldkah.de/gemafreie-weihnachtsmusik-kostenlos/ + +- https://open-educational-resources.de/frei-lizenzierte-musik-materialien-und-sounds-im-internet-finden/ + +- https://freemusicarchive.org/curator/Creative_Commons - mit Anmeldung + +- https://soundcloud.com/search?q=weihnachten - mit Anmeldung + +- https://oer-musik.de/ + +- https://bandcamp.com/discover/ccmusic oder https://bandcamp.com/discover/creative-commons + + +## Hilfreiche Quellen / Rechtliches: + +- https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen + +- https://www.ekhn.de/themen/musik/kirchenmusik-news/rechteinhaber-musikstuecke + +- https://gemeindebrief-magazin.evangelisch.de/sites/default/files/artikel/add/downloads/gb_2015_2_medienrecht.pdf + +- https://gemeindebrief-magazin.evangelisch.de/rubrik/medienrecht/musik-rechtssicher-verwenden + +- https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/musik/schule/ + +- https://irights.info/artikel/urheberecht-im-schulunterricht/32196 +