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Jörg Lohrer 2025-01-28 18:12:36 +00:00
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# Rechtsfragen OER und (SDG)-Symbole
# Was passiert, wenn eine OER-Lizenz fälschlicher Weise vergeben und verwendet wird
## Eine Fallbeschreibung
Wir möchten euch heute einen Einblick in die komplexen Rechtsfragen geben, die bei der Nutzung von Open Educational Resources (OER) auftreten können.
Anhand unseres eigenen Projekts und der Verwendung der SDG-Logos (Sustainable Development Goals) der UN möchten wir einige wichtige Punkte aufzeigen.
Im Beitrag [SDG-Logos und #OER: Wie darf ich sie verwenden?](https://oer.community/sdg-logos-und-oer-wie-darf-ich-sie-verwenden/) hatten wir dazu bereits im August 2025 auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht.
Nun gehen wir unter der Beratung von [iRIGHTS.law](https://irights-law.de/) den nächsten Schritt, denn die Deutsche Unesco Kommission hat mittlerweile die CC-BY-SA-Lizenzierung der SDG-Symbole von ihren Webseiten wieder entfernt und die UN fordert bislang die Einhaltung ihrer Guidelines, laut denen die Symbole nicht verändert, nur in Kombination mit der Wortmarke und eigentlich ausschließlich unter Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen verwendet werden dürfen.
Stell dir vor, du bist erfahren im Umgang mit OER-Lizenzen, verwendest ein entsprechend lizensiertes Material, passt es an, veröffentlichst es neu - und stellst anschließend fest: Das Material, das du verwendet hast, hätte gar nicht mit einer OER-Lizenz versehen werden dürfen. Was dann? Und kann das überhaupt passieren?
Erst einmal: Die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Fall ist ziemlich gering. Es ist sozusagen die Stecknadel im Heuhaufen, auf die man stößt. Und wegen so einer Stecknadel sollte sich niemand, davon abhalten lassen, sich auf CC-Lizenzen zu verlassen und Materialien kräftig zu verwenden, zu vermischen und zu veröffentlichen.
Nun ist uns aber genau das passiert. Wir sind im Heuhaufen fündig geworden. Und werten dies als Chance. Denn nun nutzen wir genau diese Stecknadel und spießen damit einen kleinen Lernzettel auf.
## 1. Markenrecht und CC-Lizenzen: Kein Widerspruch?
Oftmals herrscht Unsicherheit darüber, ob eine markenrechtliche Einschränkung und eine CC-Lizenzierung einander widersprechen.
Das ist jedoch nicht zwingend der Fall.
Eine CC-Lizenz regelt die urheberrechtliche Nutzung eines Werkes, während das Markenrecht den Schutz von Markennamen und Logos betrifft.
Eine CC-Lizenz erlaubt die Nutzung, Veränderung und Weitergabe eines Werkes unter bestimmten Bedingungen, während das Markenrecht die Verwendung eines Logos als Herkunftshinweis schützt.
Beide Rechte können nebeneinander bestehen. So kann man beispielsweise ein Logo unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, aber gleichzeitig markenrechtlich seine Verwendung als Herkunftshinweis einschränken.
## Die Stecknadel im Heuhaufen - ein Fund, den wir machen durften
In unsere eigenen Projekt haben wir uns auf die SDG-Logos (Sustainable Development Goals) der UN bezogen und ein Symbol daraus verwenden. Im Beitrag [SDG-Logos und #OER: Wie darf ich sie verwenden?](https://oer.community/sdg-logos-und-oer-wie-darf-ich-sie-verwenden/) haben wir bereits im August 2025 etwas dazu geschrieben.
Wir haben uns bei dieser Verwendung darauf bezogen, dass die Deutsche Unesco Kommission die SDG-Symbole unter einer CC-BY-SA-Lizenzierung veröffentlicht hatte.
Nun hat sich inzwischen herausgestellt, dass diese Veröffentlichung nicht den Vorgaben der UN entsprochen hat; diese fordert die Einhaltung ihrer Guidelines, laut denen die Symbole nicht verändert, nur in Kombination mit der Wortmarke und ausschließlich unter Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen verwendet werden dürfen.
## Was passiert bei einer unwissentlich fehlerhafte Veröffentlichung unter CC-Lizenz
In unserem Fall wurde inzwischen die CC-lizensierte Veröffentlichung von den Webseiten der Deutschen Unesco Kommission wieder entfernt. Damit liegt die Grundlage, auf der wir mit den Symbolen im Sinne von OER gearbeitet haben, nicht mehr vor.
Durfte die Kommission nachträglich die CC-Lizenz wieder zurück ziehen? Ja, denn hier ist ganz offensichtlich eine Veröffentlichung erfolgt, die nicht den ursprünglichen Vorgaben des Materials entsprach.
Damit aber entfällt auch für die entsprechende Weiterverwendung die Grundlage. Und das gilt auch grundsätzlich: Eine fälschliche CC-Lizenzierung kann dazu führen, dass diese Lizenz ins Leere läuft. Eine Nutzung auf Basis einer solchen Lizenz wäre rechtlich nicht abgedeckt und müsste zurückgenommen werden. Auch ihr müsstet also OER-Materialien, die auf solch eine fehlerhafte Lizensierung aufbauen, wieder aus dem Netz nehmen.
Theoretisch kann es auch passieren, dass man für entsprechendes Material, solange es veröffentlicht ist, abgemahnt wird. Hier kann es zu einem Beweislastproblem kommen: Wie könnt ihr nachweisen, dass ihr euch auf eine ursprünglich veröffentlichte CC-Lizenz bezogen habt? Eine Sicherung der ursprünglichen Lizenzierung (z.B. durch Screenshots) kann in einem solchen Fall hilfreich sein. Auch mit einem solchen Nachweis müsstet ihr, sobald euch die fälschliche Lizensierung bekannt wird, euer Material zurück ziehen.
Aber wie gesagt: Dieser Fall, dass nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wird und trotzdem ein Fehler passiert, tritt sehr selten ein. Dass jede Verwendung einer OER-Quellen zusätzlich durch einen Screenshot dokumentiert werden sollte, lässt sich aus unserer Sicht deshalb nicht ableiten.
CC-Lizenzen sind keine Markenlizenzen
## Nachträgliche Änderung einer ordnungsgemäß erteilten CC-Lizenz: Was gilt?
## 2. Änderung einer CC-Lizenz: Was gilt?
Eine einmal ordnungsgemäß erteilte CC-Lizenz kann nicht einfach zurückgezogen werden.
Die Lizenz ist unkündbar und bleibt wirksam, solange das Urheberrecht besteht.
Alle Nutzungen und Weiterverarbeitungen, die bis zur Änderung der Lizenz erfolgt sind, bleiben rechtlich gedeckt
Das bedeutet, dass auch die Weiterarbeit mit diesen Nutzungen weiterhin erlaubt ist.
Eine Änderung der Lizenz kann nur für zukünftige Nutzungen wirksam gemacht werden.
Eine bereits erteilte Lizenz kann nicht rückwirkend geändert werden
Will man eine Lizenz ändern, müsste man das Material effektiv auf eine neue Stufe heben, also zum Beispiel eine neue Version erstellen
Sollte der ursprüngliche Lizenzgeber behaupten, es habe nie eine freie Lizenzierung gegeben, kann ein Beweislastproblem entstehen. In diesem Fall ist es wichtig, die ursprüngliche Lizenzierung (z.B. durch einen Screenshot) zu sichern
Eine ganz anderer Fall liegt vor, wenn eine einmal ordnungsgemäß erteilte CC-Lizenz nachträglich verändert oder zurückgezogen wird. Denn eine solche Lizenz ist unkündbar und bleibt wirksam, solange das Urheberrecht besteht. Sie kann nicht rückwirkend geändert werden.
Wenn also jemand eine einmal rechtmäßig erteilte Lizenz ändert, bleiben trotzdem alle Nutzungen und Weiterverarbeitungen, die bis zur Änderung der Lizenz erfolgt sind, rechtlich gedeckt. Das bedeutet, dass auch die Weiterarbeit mit diesen Nutzungen weiterhin erlaubt ist. Einfach gesagt: Wurde ein Material auf dem Hintergrund einer vorliegenden ordnungsgemäßen CC-Lizenz neu veröffentlicht, dann kann mit dieser Neuveröffentlichung weiter gearbeitet werden, auch wenn die ursprüngliche Veröffentlichung aus dem Netz genommen wird.
Eine Änderung von einer CC-Lizenz kann nur für zukünftige Nutzungen wirksam gemacht werden. Will man eine erteilte Lizenz ändern, müsste man zudem das Material effektiv auf eine neue Stufe heben, also zum Beispiel eine neue Version erstellen.
Sollte der ursprüngliche Lizenzgeber behaupten, es habe nie eine freie Lizenzierung gegeben und die Weiterverwendungen seien deshalb unrechtmäßig, könnte natürlich ein Beweislastproblem entstehen. In diesem Fall hilft es ebenfalls, die ursprüngliche Lizenzierung (z.B. durch einen Screenshot) zu sichern. Auch hier ist allerdings zu fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Lizenzgeber eine CC-Lizensierung nicht nur zurückzieht, sondern anschließend wider besseres Wissen (und wider die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Veröffentlichung nachgewiesen werden kann) behauptet, es habe diese nie gegeben.
## Kann eine Wort-Bild-Marke überhaupt CC-lizensiert werden?
## 3. Fälschliche CC-Lizenzierung: Ein Stolperstein?
Eine eventuell fälschliche CC-Lizenzierung, wie in unserem Fall mit den SDG-Logos der deutschen UNESCO-Kommission, könnte dazu führen, dass die Lizenz ins Leere läuft.
Eine Nutzung auf Basis einer solchen Lizenz wäre rechtlich nicht abgedeckt und müsste zurückgenommen werden.
Auch hier kann es zu einem Beweislastproblem kommen, wenn man abgemahnt wird. Eine Sicherung der ursprünglichen Lizenzierung (z.B. durch Screenshots) ist daher hilfreich.
Obwohl solche Fälle vorkommen können, sollten sie nicht dazu führen, das gesamte System der CC-Lizenzen in Frage zu stellen.
Die Praxis zeigt, dass solche Fehler selten auftreten.
Es ist wichtig, für solche Einzelfälle pragmatische Lösungen zu finden, wie wir es hier tun, indem wir den Fall nutzen, um über rechtliche Aspekte aufzuklären
In unserem Fall kommt übrigens noch ein weiterer Aspekt hinzu - dass nämlich die SDG-Symbole als Wort-Bild-Marken zu verstehen sind. Könnte in einem solchen Fall überhaut im Sinne von OER lizensiert werden? Anders gefragt: Widersprechen nicht eine markenrechtliche Einschränkung und eine CC-Lizenzierung grundsätzlich einander?
Das ist nicht zwingend der Fall. Eine CC-Lizenz regelt die urheberrechtliche Nutzung eines Werkes, während das Markenrecht den Schutz von Markennamen und Logos betrifft. Eine CC-Lizenz erlaubt die Nutzung, Veränderung und Weitergabe eines Werkes unter bestimmten Bedingungen, während das Markenrecht die Verwendung eines Logos als Herkunftshinweis schützt. Beide Rechte können nebeneinander bestehen. So kann man beispielsweise ein Logo unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, aber gleichzeitig markenrechtlich seine Verwendung als Herkunftshinweis einschränken.
## Unser Ausblick
Es ist geplant, den Kontakt zur Deutschen UNESCO-Kommission und zur UNESCO zu suchen, um das Thema der CC-Lizenzierung der SDG-Logos anzusprechen. Ziel ist es, eine strategische Diskussion anzustoßen, um die Richtlinien für die Verwendung der SDG-Logos zu öffnen und die freie Nachnutzung im Sinne von OER zu fördern.
Wir erwägen deshalb, das Logo der fünf ineinandergreifenden Ringe, die als **SDG 17 für Partnerschaften zur Erreichung der Ziele** stehen, weiterhin unter Namensnennung der UN zu verwenden.
Zum Einen um das grundlegende Prinzip für die Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb der OER-Community und darüber hinaus zu verdeutlichen und zum Anderen um die Herausforderung und Chance zu verdeutlichen, die darin liegt, die Integrität von CC-Lizenzen zu wahren und die Rechte von Urhebern und Nutzern zu respektieren.
Auch wenn Fälle wie die hier skizzierten vorkommen können, sollten sie keineswegs dazu führen, das System der CC-Lizenzen grundlegend anzufragen. Die Praxis zeigt, dass solche Fehler selten sind. Wichtig ist es, für solche Einzelfälle pragmatische Lösungen zu finden, wie wir es hier tun, indem wir den Fall nutzen, um über rechtliche Aspekte aufzuklären.
Wir planen außerdem, den Kontakt zur Deutschen UNESCO-Kommission und zur UNESCO suchen, um das Thema der CC-Lizenzierung der SDG-Logos anzusprechen. Ziel ist es, eine strategische Diskussion anzustoßen, um die Richtlinien für die Verwendung der SDG-Logos zu öffnen und die freie Nachnutzung im Sinne von OER zu fördern. Wir möchten auch erreichen, das Logo der fünf ineinandergreifenden Ringe, die als **SDG 17 für Partnerschaften zur Erreichung der Ziele** stehen, weiterhin unter Namensnennung der UN verwenden zu können. Zum Einen um das grundlegende Prinzip für die Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb der OER-Community und darüber hinaus zu verdeutlichen und zum Anderen um die Herausforderung und Chance zu verdeutlichen, die darin liegt, die Integrität von CC-Lizenzen zu wahren und die Rechte von Urhebern und Nutzern zu respektieren.
Wir laden euch herzlich ein, eure Fragen und Anmerkungen mit uns zu teilen. Gemeinsam können wir die OER-Praxis sicherer und transparenter gestalten.
#### Zusätzliche Anmerkungen:
- Dieser Text basiert auf Informationen aus den gegebenen Quellen. Bitte beachtet, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und im Einzelfall eine Beratung durch einen Rechtsexperten erforderlich sein kann.
## Zum Schluss ein Hinweis
Dieser Text basiert auf Informationen aus den gegebenen Quellen. Zudem haben wir uns von [iRIGHTS.law](https://irights-law.de/) beraten lassen. Bitte beachtet aber, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und im Einzelfall eine Beratung durch Rechtsexperten erforderlich sein kann.