Blog/2024-11-12-Bibel_OER.md aktualisiert
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@ -13,7 +13,7 @@ Diese bestimmten Ausnahmen gelten für Gliedkirchen der evangelischen Landeskirc
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Auch auf der Plattform [bibleserver.com](https://www.bibleserver.com/) findet man zur Frage nach den Lizenzen folgende Aussage:
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>„ERF Bibelserver ist eine Online-Plattform, auf der viele verschiedene Bibelübersetzungen angeboten werden. Diese sind in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden. (…) Darüber hinaus können wir dir keine Genehmigungen für die Vervielfältigung bzw. den Abdruck von Bibeltexten erteilen oder dich rechtlich beraten. Möchtest du Bibeltexte über unsere Plattform hinaus nutzen, wende dich bitte direkt an die jeweilige Bibelgesellschaft. Informationen hierzu findest du in den Copyright-Angaben am Ende jedes Bibeltextes“ [Bibelserver](https://www.bibleserver.com/help/rechte-an-bibeltexten/65).
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Leider fehlen entsprechende Hinweise auf Seiten des Katholischen Bibelwerks. Nach dem Merkblatt der Unterkommission Urheber-, Medien- und Verlagsrecht des Verbandes der Diözesen Deutschlands unterliegen beispielsweise liturgische Texte wie Gebete, Psalmen und Lesungen aus liturgischen Büchern dem Urheberrecht und dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung verwendet werden. Ausnahmen bilden gemeinfreie Gebete wie das Kreuzzeichen, das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis oder das Gegrüßet seist du Maria, kurze Zitate oder die Verwendung einzelner Bibeltexte außerhalb des Gottesdienstes, für die jedoch eine Lizenz beim Katholischen Bibelwerk erforderlich ist. Auch hier ist es in der Regel möglich, Genehmigungen für die nichtkommerzielle Nutzung der Einheitsübersetzung oder für liturgische Texte kostenlos und für die kommerzielle Nutzung gegen eine geringe Umsatzbeteiligung beim Katholischen Bibelwerk zu erhalten ([vgl. DBK](https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD_2021/2021_Merkblatt_Genehmigungspflicht-Abdruck-von-Textpassagen-aus-liturg.-Buechern.pdf)).
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Leider fehlen entsprechende Hinweise auf Seiten des Katholischen Bibelwerks. Nach dem Merkblatt der Unterkommission Urheber-, Medien- und Verlagsrecht des Verbandes der Diözesen Deutschlands unterliegen beispielsweise liturgische Texte wie Gebete, Psalmen und Lesungen aus liturgischen Büchern dem Urheberrecht und dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung verwendet werden. Ausnahmen bilden gemeinfreie Gebete (wie z.B. das Kreuzzeichen, das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis oder das Gegrüßet seist du, Maria), kurze Zitate oder die Verwendung einzelner Bibelverse. Für das Verwenden längerer Passagen ist jedoch eine Lizenzfreigabe beim Katholischen Bibelwerk erforderlich. Auch hier ist es in der Regel möglich, Genehmigungen für die nichtkommerzielle Nutzung der Einheitsübersetzung oder für liturgische Texte kostenlos und für die kommerzielle Nutzung gegen eine geringe Umsatzbeteiligung beim Katholischen Bibelwerk zu erhalten ([vgl. DBK](https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD_2021/2021_Merkblatt_Genehmigungspflicht-Abdruck-von-Textpassagen-aus-liturg.-Buechern.pdf)).
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## Was bedeutet eigentlich *Openness*?
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Für die Arbeit mit OER und für Open Educational Practices (OEP) im religionsbezogenen Bereich ist die freie Zugänglichkeit der Materialien von zentraler Bedeutung. Zwar ist das freie, digitale Nachschlagen einer Bibelstelle online kostenlos möglich, aber kostenlos bedeutet nicht dasselbe wie *open* im Sinne von OER und OEP. Denn auch wenn ein Grundgedanke von OER ist, dass Material kostenfrei zur Verfügung steht, beschränkt sich *Openness* nicht allein auf die Kostenfrage ([Cronin 2017: 3](https://doi.org/10.19173/irrodl.v18i5.3096)). *Openness* bedeutet, dass man durch eine entsprechende Lizenzierung das Material entlang der 5 V-Freiheiten bearbeiten darf, nämlich **v**erwahren, **v**erwenden, **v**erarbeiten, **v**ermischen und **v**erbreiten (vgl. [Otto 2021](https://doi.org/10.1007/s11618-021-01043-2); [Wiley & Hilton 2018: 134f.](http://dx.doi.org/10.19173/irrodl.v18i4.3022)).
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@ -30,7 +30,7 @@ Neue Technologien und offene didaktische Modelle bieten die Möglichkeit mit Ler
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Allerdings ist es gängige Praxis, dass Bildungsmaterialien auf Grundlage der Bibel erstellt, geteilt und verbreitet werden. Pädagog:innen in schulischen und außerschulischen Lernorten tun dies allerdings in einer rechtlichen Grauzone und deshalb meist im Verborgenen. OER-Expter:innen sprechen bei informeller Nutzung und Austausch ohne offizielle Genehmigung oder Veröffentlichung vom sog. *Dark Reuse* (vgl.[Baas et al 2019](https://doi.org/10.5334/jime.510); vgl.[Beavan 2018](https://doi.org/10.5944/openpraxis.10.4.889)). *Dark Reuse* prägt den Alltag vieler Lehrender, wenn sie Material erstellen, weitergeben und überarbeitet wiederverwenden. Gründe für diesen „dunklen“ Austausch von Materialien sind rechtliche Unsicherheiten und Einschränkungen, die den öffentlichen Zugang oder die Verbreitung dieser Materialien erschweren. Die rechtliche Situation in Bezug auf die Bibel ist, wie bereits erläutert, komplex. Hinzu kommen verschiedene Übersetzungen, Kommentartexte und weitere Medien, die ihre eigenen Urheberrechtsbestimmungen aufweisen, so dass Lehrpersonen, die diese Materialien verwenden, bearbeiten oder weitergeben, möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
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## Perspektiven
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Die lizenzrechtliche Problematik bei der Nutzung geschützter Bibeltexte thematisierte bereits der Kölner Salesianerpater Hatto von Hatzfeld [2016](https://www.domradio.de/artikel/salesianerpater-fordert-freie-lizenz-fuer-einheitsuebersetzung). In seiner Petition forderte er eine freie Lizenz für die Einheitsübersetzung, um die Bibel im digitalen Zeitalter breiter nutzbar zu machen und kreative Projekte wie Apps oder Foren zu fördern. Ziel seiner Initiative war es, die Verbreitung und Nutzung biblischer Texte zu erleichtern, dabei jedoch den Originaltext als solchen erkennbar zu lassen.
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Die lizenzrechtliche Problematik bei der Nutzung geschützter Bibeltexte thematisierte bereits der Kölner Salesianer Pater Hatto von Hatzfeld [2016](https://www.domradio.de/artikel/salesianerpater-fordert-freie-lizenz-fuer-einheitsuebersetzung). In seiner Petition forderte er eine freie Lizenz für die Einheitsübersetzung, um die Bibel im digitalen Zeitalter breiter nutzbar zu machen und kreative Projekte wie Apps oder Foren zu fördern. Ziel seiner Initiative war es, die Verbreitung und Nutzung biblischer Texte zu erleichtern, dabei jedoch den Originaltext als solchen erkennbar zu lassen.
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Wir haben uns mit den großen Bibelverlagen in Verbindung gesetzt, um die Frage der Bearbeitung und Vermischung von lizenzierten Bibeltexten für Unterrichtszwecke zu klären. In der ausführlichen Antwort der Deutschen Bibelgesellschaft wird betont, dass für Unterrichtsmaterialien eine Lizenz erforderlich ist, insbesondere für die Lutherbibel 1984 und 2017, die Gute Nachricht Bibel und die BasisBibel, da diese unter ausschließlichen Nutzungsrechten stehen. Obwohl eine CC-Lizenz in Erwägung gezogen wurde, hat sich die Deutsche Bibelgesellschaft gegen eine offene Lizenzierung dieser Übersetzungen entschieden. Wir haben auch das Katholische Bibelwerk kontaktiert, aber bisher leider keine Antwort auf unsere Anfrage bezüglich einer offenen Nutzung der Einheitsübersetzung erhalten. Da die geschützten Lizenzen den Anforderungen der 5V-Freiheiten nicht entsprechen, stellt das Lizenzrecht eine erhebliche Hürde für eine offene Bildungsarbeit dar. Eine mögliche Alternative sind unserer Recherche zufolge ältere Übersetzungen, die unter Public Domain fallen oder folgende ambitionierte und vielversprechende Projekte:
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### Offene Bibel
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