Hinweis Rechtsabteilung Katholische Bibelanstalt ergänzt
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@ -81,7 +81,7 @@ Diese bestimmten Ausnahmen gelten für Gliedkirchen der evangelischen Landeskirc
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Auch auf der Plattform [bibleserver.com](https://www.bibleserver.com/) findet man zur Frage nach den Lizenzen folgende Aussage:
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>„ERF Bibelserver ist eine Online-Plattform, auf der viele verschiedene Bibelübersetzungen angeboten werden. Diese sind in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden. (…) Darüber hinaus können wir dir keine Genehmigungen für die Vervielfältigung bzw. den Abdruck von Bibeltexten erteilen oder dich rechtlich beraten. Möchtest du Bibeltexte über unsere Plattform hinaus nutzen, wende dich bitte direkt an die jeweilige Bibelgesellschaft. Informationen hierzu findest du in den Copyright-Angaben am Ende jedes Bibeltextes“ [Bibelserver](https://www.bibleserver.com/help/rechte-an-bibeltexten/65).
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Leider fehlen entsprechende Hinweise auf Seiten des [Katholischen Bibelwerks](https://www.bibelwerk.de/portal). Nach dem Merkblatt der Unterkommission Urheber-, Medien- und Verlagsrecht des Verbandes der Diözesen Deutschlands unterliegen beispielsweise liturgische Texte wie Gebete, Psalmen und Lesungen aus liturgischen Büchern dem Urheberrecht und dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung verwendet werden. Ausnahmen bilden gemeinfreie Gebete (wie z.B. das Kreuzzeichen, das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis oder das Gegrüßet seist du, Maria), kurze Zitate oder die Verwendung einzelner Bibelverse. Für das Verwenden längerer Passagen ist jedoch eine Lizenzfreigabe beim Katholischen Bibelwerk erforderlich. Auch hier ist es in der Regel möglich, Genehmigungen für die nichtkommerzielle Nutzung der Einheitsübersetzung oder für liturgische Texte kostenlos und für die kommerzielle Nutzung gegen eine geringe Umsatzbeteiligung beim Katholischen Bibelwerk zu erhalten ([vgl. DBK](https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD_2021/2021_Merkblatt_Genehmigungspflicht-Abdruck-von-Textpassagen-aus-liturg.-Buechern.pdf)).
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Leider fehlen entsprechende Hinweise auf Seiten des [Katholischen Bibelwerks](https://www.bibelwerk.de/portal). Nach dem Merkblatt der Unterkommission Urheber-, Medien- und Verlagsrecht des Verbandes der Diözesen Deutschlands unterliegen beispielsweise liturgische Texte wie Gebete, Psalmen und Lesungen aus liturgischen Büchern dem Urheberrecht und dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung verwendet werden. Ausnahmen bilden gemeinfreie Gebete (wie z.B. das Kreuzzeichen, das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis oder das Gegrüßet seist du, Maria), kurze Zitate oder die Verwendung einzelner Bibelverse. Für das Verwenden längerer Passagen ist jedoch eine Lizenzfreigabe beim Katholischen Bibelwerk erforderlich. Auch hier ist es in der Regel möglich, Genehmigungen für die nichtkommerzielle Nutzung der Einheitsübersetzung oder für liturgische Texte kostenlos und für die kommerzielle Nutzung gegen eine geringe Umsatzbeteiligung beim Katholischen Bibelwerk zu erhalten ([vgl. DBK](https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD_2021/2021_Merkblatt_Genehmigungspflicht-Abdruck-von-Textpassagen-aus-liturg.-Buechern.pdf)). Nach unserer Anfrage bei der Rechtsabteilung der Katholischen Bibelanstalt weist die Antwort in eine ähnliche Richtung wie die der deutschen Bibelgesellschaft. Somit steht auch die Einheitsübersetzung nicht als OER zur Verfügung.
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## Was bedeutet eigentlich *Openness*?
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Für die Arbeit mit OER und für Open Educational Practices (OEP) im religionsbezogenen Bereich ist die freie Zugänglichkeit der Materialien von zentraler Bedeutung. Zwar ist das freie, digitale Nachschlagen einer Bibelstelle online kostenlos möglich, aber kostenlos bedeutet nicht dasselbe wie *open* im Sinne von OER und OEP. Denn auch wenn ein Grundgedanke von OER ist, dass Material kostenfrei zur Verfügung steht, beschränkt sich *Openness* nicht allein auf die Kostenfrage ([Cronin 2017: 3](https://doi.org/10.19173/irrodl.v18i5.3096)). *Openness* bedeutet, dass man durch eine entsprechende Lizenzierung das Material entlang der [5 V-Freiheiten](https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/) bearbeiten darf, nämlich **v**erwahren, **v**erwenden, **v**erarbeiten, **v**ermischen und **v**erbreiten (vgl. [Otto 2021](https://doi.org/10.1007/s11618-021-01043-2); [Wiley & Hilton 2018: 134f.](http://dx.doi.org/10.19173/irrodl.v18i4.3022)).
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